Hausordnung
Bootshaus und Vereinsgelände des TRC v. 1906 e. V.
Einleitung
Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Bootshausbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalte, finden Sie hier einige Regeln, welche für Mitglieder und Gäste verbindlich sind.
Allgemeines
Das Bootshaus dient den Vereinsmitgliedern als Trainings- und Begegnungsstätte und bietet Gästen, die im eigenen Zelt auf dem Vereinsgelände oder in der Bootshalle übernachten, die Möglichkeit der Nutzung von Sanitärräumen und der Gästeküche.
Die Öffnungs- und Trainingszeiten des Bootshauses legt der Vorstand fest. Diese sind der Internetseite des TRCs zu entnehmen. Für die Betreuung der Übernachtungsgäste wird in der Zeit von April bis einschließlich September wöchentlich ein Verantwortlicher benannt. Dieser ist telefonisch unter der Nr. 039322-45940 zu erreichen. Der Verantwortliche für die Gästebetreuung übt das Hausrecht aus.
Haustiere sind im Bootshaus nicht erlaubt.
Sauberkeit
Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
Das Bootshaus sowie das Gelände sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip. Anfallender Müll ist in dem unter der Rampe aufgestellten Müllcontainer zu entsorgen. Pfandleergut ist in den bereitstehenden Getränkekasten zu stellen. Geschirr und Besteck sind nach Benutzung zu reinigen (Spülbecken in der Herrentoilette im EG) und in die Schränke zu räumen.
In die Duschräume dürfen keine Gegenstände aus Glas mitgenommen werden (Verletzungsgefahr bei Glasbruch). Nach jedem Duschen sind die Wände und Böden zu säubern. Die Armaturen sind mit einem Lappen abzuwischen.
Die im Bootshaus genutzten Räume sind bei Abreise besenrein zu verlassen. Besen, Handfeger und Kehrblech hängen in der Gästeküche bereit.
Verhalten im Bootshaus und auf dem Vereinsgelände
Für die mutwillige Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt gegenüber seinen Gästen keine Haftung.
Das Rauchen ist im Gebäude untersagt.
Die Tische und Stühle sind nur an ihrem angestammten Standort zu benutzen.
Verlassen des Bootshauses
Wer das Bootshaus als letzter verlässt, hat zu prüfen, ob
das Licht und die elektrischen Geräte (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Kochplatte) ausgeschaltet,
alle Fenster verriegelt,
und sämtliche Türen abgeschlossen sind (die Gäste-Eingangstür ist auch bei kurzzeitigem Verlassen zu schließen).
Schlüssel
Während des Aufenthalts beim TRC ist darauf zu achten, dass die Gästeschlüssel nicht verloren gehen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust ist unverzüglich der verantwortliche Gästebetreuer zu informieren.
Bei Abreise sind die Schlüssel wieder in dem jeweiligen Tresor zu hinterlegen.
Diese Hausordnung wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 03.03.2024 beschlossen.